Allgemeine Geschäftsbedingungen
inkl. Einsatzvoraussetzungen
Das nach einem persönlichen oder telefonischen Vorgespräch schriftlich zugesandte Angebot ist, sofern nicht anders gekennzeichnet, unverbindlich und freibleibend.
Nach Zusage erreicht den Auftraggeber meine Auftragsbestätigung als Dienstleistungsvertrag mit den besprochenen Details und Eckdaten, die erst gültig wird, sobald diese den Dienstleister unterschrieben auf dem Postweg, oder per e-Mail-Scan oder einem Mobilfunk-Dienst zurück erreicht hat. Eine schriftliche Bestätigung in Kurzform (z.B. per e-Mail) der Zustimmung mit Bezug auf das Angebot ist auch rechtskräftig. Bei Auftragskündigung seitens des Auftraggebers erhebt der Dienstleister eine Ausfallentschädigung von 50 % in Höhe der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung / oder des Angebots bei Zusage (z.B.) per e-Mail.
Branchenüblich und soweit nicht anders in der Auftragsbestätigung / Dienstleistungsvertrag vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Dienstleistung nach Beendigung der Veranstaltung in bar ohne Abzüge gegen eine vom Auftragnehmer zu quittierende Rechnung.
Um die optimale Wirkung der gebuchten Ton- und Lichtanlage zu nutzen ist als Platzbedarf bei einer Gesellschaft bis ca. 100 Personen ein Bereich, möglichst nahe der vorgesehenen Tanzfläche, von ca. 4-6 Metern Breite x 2 Metern Tiefe einzuplanen.
Zur Gestellung der gebuchten Ton- und Lichttechnik sollte ein Tisch - im Optimalfall ein Stehtisch - vor Ort bereit stehen.
Für den technischen Aufbau bei Gesellschaften ähnlicher Größe, ohne Etagentreppen oder lange Anlieferungswege, benötige ich in der Regel 30-45 Minuten und bin dazu 1 Stunde vor Musikbeginn vor Ort.
Im Normalfall ist vor Ort die Stromversorgung durch Steckdosen nahe des angedachten Tanz- oder Aktionsbereichs ausreichend.
Bei einem größeren Event, welches mit deutlich mehr Ton- u. Lichttechnik ausgestattet werden soll, ist mit entsprechend mehr Platzbedarf, höherem Aufbau-Zeitfenster und evtl. Starkstromnutzung zu rechnen.
In der Praxis ist es selbstverständlich, dass die Teilnahme z.B. am Buffett, ähnlichen Verköstigungen, sowie der Getränkebestellung für den gebuchten DJ und evtl. seinen technischen Assistenten kostenfrei zu gewährleisten ist.
Aus aktuellen Urheberrechts- und allgemeinen Sicherheitsgründen kann ich bei meinen Einsätzen weder einen Internetzugang noch USB-Ports anbieten.
Alternativ und ergänzend dazu können zusätzliche Chinch-, Klinke- und Mini-Klinke Anschlussmöglichkeiten für evtl. von Ihnen oder Ihren Gästen mitgebrachte Zuspieler (z.B.: Handy, CD-Player, Video-Beamer / Ton, 2. Micro o.ä.) genutzt werden.
Lichtbildaufnahmen, die gelegentlich vom Auftragnehmer, Auftraggeber oder Gästen auf und von dem Event (z.B. von einer mit vielen tanzenden Personen gefüllten Tanzfläche und den Party-Lichteffekten im Betrieb) gemacht oder zur Verfügung gestellt werden, dürfen auf der Auftragnehmer-Website als Referenzbeispiel gezeigt werden.
Falls der seltene Umstand einer Erkrankung eintrifft, stelle ich einen gleichwertigen DJ aus meinem Netzwerk-Team, der über alle Infos aus den Vorgesprächen, inkl. Ihrer Musikwünsche, in Kenntnis gesetzt ist um Ihr Event so umsetzen, wie es mit mir vereinbart wurde.
Für durch den Auftragnehmer verursachte Schäden hält der Auftragnehmer eine Betriebshaftpflicht.
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wetter an der Ruhr.